Der Jagdaufseherverband Nordrhein-Westfalen e.V. stellt sich vor:
Der „Jagdaufseherverband Nordrhein-Westfalen“ wurde am 09.04.1995 in Dortmund gegründet und ist beim Vereinsregister des AG Bielefeld unter der Registernummer 20 VR 3069 eingetragen. Die Idee zur Gründung des landesweiten Jagdaufseherverbandes wurde aus der Notwendigkeit heraus geboren, eine landesweite Interessenvertretung aller Jagdschutzberechtigten im Lande NRW zu schaffen. Der JV NRW e.V. ist von der Finanzverwaltung als gemeinnützig i.S.d. Abgabenordnung (AO) anerkannt.
Der „Jagdaufseherverband Nordrhein-Westfalen e.V.“ versteht sich daher als berufsständische Organisation der Jagdaufseher aller Rechtsstellungen in Nordrhein-Westfalen, gleichzeitig aber auch als Vereinigung aller Jäger und steht seinen Mitgliedern, wie auch Dritten gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Seit dem 26.11.2015 ist der Jagdaufseherverband NRW e.V. vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- u. Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen als Vereinigung der Jäger im Sinne des § 52 Landesjagdgesetz NRW anerkannt.
Der Verband verfolgt keine parteipolitischen Ziele, versucht aber für seine Mitglieder jagdpolitischen Einfluss im Sinne seiner Satzung zu nehmen, wo immer dies möglich ist.
Weitere Ziele und Aufgaben des Verbandes sind
Unsere Ziele versuchen wir durch ständigen Kontakt und die Zusammenarbeit mit unseren Partnervebänden und anderen jagdlichen Organisationen wie dem Landesjagdverband NRW e.V., dem Bundesverband Deutscher Berufsjäger e.V. sowie den zuständigen Behörden und die permanente Aus- und Weiterbildung unserer Mitglieder zu erreichen. Nur ein gut informierter und ausgebildeter Jäger bzw. Jagdschutzberechtigter kann den Anforderungen, die die Jagd in der heutigen Kulturlandschaft an uns stellt, gerecht werden.
Unsere Mitglieder setzen sich aktiv vor Ort für die Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume des Wildes und dessen Schutz ein – ein artenreicher und gesunder Wildbestand ist ohne qualifizierten Jagdschutz nicht denkbar.
Jagdschutz durch qualifiziertes Jagdschutzpersonal (Jäger, Berufsjäger, amtl. bestätigte Jagdaufseher u. Förster) ist Natur- und Umweltschutz, Schutz der freilebenden Tierwelt und segensreiches Wirken für Wald und Wild. Effektiver Jagd- und Wildschutz kann nicht als Hobby betrieben werden - er verlangt von den Jagdschutzberechtigten vollen Einsatz mit Wissen, Können und Passion!
Satzung
Hier finden Sie die Satzung des JV NRW e.V. in der jeweils gültigen Fassung.
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