Mit Erlass vom 05. September 2023 (III.4 63.08.02.03.000004) hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen den Jagdaufseherverband NRW e.V. ermächtigt, Jagdschutzlehrgänge als Voraussetzung für die erstmalige Bestätigung von Jagdaufsehern durchzuführen.
Neben dem Landesjagdverband NRW e.V. dürfen wir daher ab sofort Jagdaufseher ausbilden und prüfen. Der erste Lehrgang ist für die zweite Jahreshälfte 2024 vorgesehen; die Vorbereitungen laufen bereits.
Der Lehrgang wird in mehreren Blöcken jeweils am Wochenende stattfinden. Sobald Einzelheiten feststehen, werden wir diese auf unserer Homepage bekannt geben. Wir freuen uns sehr auf diese neue und verantwortungsvolle Aufgabe, auf die wir schon lange hingearbeitet haben!
Wie werde ich Jagdaufseher?
Voraussetzung für die erstmalige Bestätigung als Jagdaufseher ist der erfolgreiche Besuch eines Jagdschutzlehrgangs mit Prüfung. Um an diesem teilnehmen zu können, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen:
- Jagdpachtfähigkeit
- Nachweis über Schulung zur kundigen Person
- Fangjagdqualifikation gem. § 29 DVO-LJG NRW
Der Jagdschutzlehrgang umfasst folgende Ausbildungsthemen:
I. Natur- und Artenschutz
- Washingtoner Artenschutzabkommen
- EU-Recht (insbes. FFH-RL; VogelSchRL)
- BNatSchG / NatSchG NRW
- BundesartenSchVO
- BWildSchVO
- Rote Listen (Kategorien)
- Bekämpfung Bisam u. Nutria (Schuss u. Beifang); Biberschutzonen beachten; Kormoranregelung
- BWaldG; LForstG
- Schutzgebiete/Jagd in Schutzgebieten
II. Jagd- und Tierschutzrecht
- Jagdschein, Ausländerjagdschein (rechtl. Grundlagen)
- Beschränkte Jagdausübung (§ 20 LJG-NRW)
- Befriedete Bezirke
- Verkehrssicherungspflicht bei Gesellschaftsjagden (insb. UVV, Straßenverkehr, - dabei Genehmigungserfordernis beachten, Nutztiere, Genehmigungspflichten)
- Pflichten des Jagdausübungsberechtigten (Streckenmeldung, Zwischenmeldung, Streckenlisten)
- Jagdbezirke, Abrundungen, Jagdgenossenschaften
- Verpachtung, Jagdkataster, Satzung/insbes. Neuverpachtung (Besonderheit Mehrheit Stimme/Fläche)
- Jagderlaubnis (entgeltlich/unentgeltlich)
- Jagdliche Einrichtungen (Unterhaltspflicht, Besitzstandswechsel bei auslaufender Pacht, Verkehrssicherungspflicht); § 28 LJG NRW
- Wildfolge (gesetzlich / vertraglich)
- Waidgerechtigkeit (Verhalten gegenüber der Kreatur, den jagdlichen Nachbarn und der erholungssuchenden Bevölkerung)
- TierSchG allgemein
- Tierschutz in der Landesverfassung (Staatsziel)
III. Gesetzliche Grundlagen des Jagdschutzes
- Wilderei (Erkennung und Bekämpfung)
- Abschuss und Fang wildernder Hunde
- Neozoen
- Seuchenbekämpfung / Hygiene
- Wildfütterung (Futternot)
- Schießerlaubnis (Waffenrecht)
- VwVG, StGB, StPO, UZwG
IV. Jagd- und Wildschaden und Forst und Landwirtschaft
- Schadenersatz / Ermittlung
- Meldefristen
- Ersatzverpflichtete
- Vorverfahren
- Gehegewild
- Wildunfall
V. Wildbrethygiene/Hygiene (Seuchenprävention)
- Fleischbeschau und Trichinenuntersuchung
- Verwerten des Wildes (wertvolles Nahrungsmittel)
- Anzeigepflichten gefährlicher Wildkrankheiten
- Beseitigung des Wildes
- EU-Fleischhygienepaket (Verordnungen)
- Hygiene (Seuchenprävention)
VI. Jagdarten
- Gesellschaftsjagden (Vorbereitung, Sicherheit und Leitung)
- Ordnungssignale
- Reviereinrichtungen (Errichtung, Abbau, Kontrolle)
- Arbeitsschutz (UVV)
VII. Brauchbare Jagdhunde
- Jagdhunde (Rassen, Haltung, Einsatzmöglichkeiten, Prüfung, Versicherung, Wertermittlung bei Unfall, LHundG, TierSchG)
- Arbeit vor und nach dem Schuss (Bodenjagd)
- Schuss- und Pirschzeichen
- 30 LJG NRW
- Schweißhundestationen
VIII. Schalenwild – Wildbewirtschaftung - Management
- Raumordnung, Schalenwildgebiete, Populationen
- Populationsaufbau, Streckenanalyse
- Wilddichte, Wildgesundheit
- Abschussplanung (Ausfüllen eines Abschussplans)
- Jagdkataster
- Altersschätzung
- Verbissgutachten
- Scheinwerfertaxation
- Beschränkungen und Grenzen der Hege (Überhege, Fütterung u.ä.)
IX. Niederwild - Situation, Hege, Bejagung
- Besatzentwicklung
- Rückgangsursachen (Feindeinfluss, Lebensraumansprüche, sekundäre Faktoren)
- Hege (Feindkurzhaltung, Revierverbesserung, Fütterung)
- Bejagung (Besatzermittlung, Zuwachs, nachhaltige Nutzung)
X. Erholung in der freien Landschaft und im Wald
- Rechte und Pflichten der erholungssuchenden Bevölkerung / Ordnungswidrigkeiten
- Betretungsrechte und Betretungsverbote (insb. Waldsperrungen, freilaufende Hunde und Katzen)
- Sammeln von Früchten
- Reiten
- Fahren mit Rädern und Kraftfahrzeugen; Abstellen von KfZ
- Zelten
- Abfall
XII. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Zuständigkeitsbereich des Jagdaufsehers
- Rollenspiel für Jagdschutzberechtigte: Gesprächsführung und Konfliktbewältigung mit Erholungssuchenden)
- Zusammenarbeit mit Behörden, Land- und Forstwirtschaft (insb. Landschaftswacht)
- Verhalten gegenüber Jagdgegnern / Konfliktschulung
XIII. Wild- und Jagdschäden im Revier
- Erscheinungsformen (Verbiss-, Fege- und Schälschäden, Schäden an landwirtschaftlich genutzten Flächen)
- Hinweise zur Schadensverhütung in Wald und Feld (mechanischer Schutz, Zäune, Bejagungsfehler, optische, akustische und olfaktorische Maßnahmen)
- Jagdschäden
XIV. Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.4 („Jagd“)
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Waffe und Munition
- Ausübung der Jagd
- Erste Hilfe
- Gesellschaftsjagden / Erntejagden
- Nachsuchen
- Schießstände
- Hochsitzbau
XV. Biotopverbesserung im Jagdbezirk
- Anlage von Wildäckern, Daueräsungsflächen, Hecken, Feldholzinseln, Kopfbäumen und Streuobswiesen
- Einbringung von Proßhölzern
- Ausnutzung vorhandener Möglichkeiten (Holzlagerplätze, Rückeschneisen)
- Pflege von Uferrandstreifen/Greening
- Ausnutzung feuchter Bereiche zur Anlage von Feuchtbiotopen (Sonderstandorte und Genehmigungspflichten beachten)
- Einbindung der Projekte in ein Vernetzungssystem (Biotopverbund, Trittsteine)
- Hege ist Arten- und Biotopschutz
XVI. Biotophege mit praktischen Anleitungen im Revier
- Ausnutzung vorhandener Möglichkeiten zur Anlage von Wildäckern (links und rechts an den Rückewegen, an den Wendeplatten, auf Lichtungen etc.)
- Bodenverbessernde Maßnahmen aufgrund von Bodenproben
- Pflege von Hecken und Kopfbäumen
- Mähtermine/Mähtechnik/Schutzmaßnahmen
- Ausnahmegenehmigung zur Mulchverpflichtung
- Besser Anlage mehrerer kleiner Wildäcker (max. 0,2 ha groß) über das ganze Revier in Abhängigkeit der Wildart
- Sonderstandorte beachten
XVII. Biotopschutzkonzepte für gefährdete Wildarten
- Schutz der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Nationalpark, NATURA 2000, §§ 62, 63 Biotope, Wildnisgebiete)
- Zustand und Gefährdung der Landschaft (Moore, Heiden, Fließgewässer, Stillgewässer, Wald, Grünland), Umwandlungsverbot
- Biotopverbund, Biotoppflege und -entwicklung
- Förderprogramme für Lebensräume (Greening, Agrarumweltmaßnahmen,Vertragsnaturschutz, Erosionsschutz, Artenschutzprogramme)
XVIII. Wildmonitoring
- Inhalt und Zweck eines Wildmonitorings
- Methoden, Berichtspflicht, Datenerfassung
- WILD, flächendeckende Einschätzung (FE), Rebhuhnmonitioring, Hasenzählung in Referenzrevieren
Den Lehrgang schließt ein 30-minütiges Prüfungsgespräch vor einer 5-köpfigen Prüfungskommission ab; Gegenstand des Prüfungsgesprächs können nicht nur die Themen des Jagdschutzlehrgangs, sondern auch die der Jägerprüfung sein.
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