von Dr. Ulrich Eberhardt
Am 08.02.2020 fand in Hagen eine Fortbildung des JV NRW e.V. zur Ersten Hilfe bei Jagd- u. Fortsunfällen statt; Referent war Marcel Gehres vom Bundeswehr-Zentralkrankenhaus Koblenz.
Die Verpflichtung zur Hilfeleistung ergibt sich – wenn nicht schon an sich eine Selbstverständlichkeit -aus § 323c Abs. 1 im StGB, in dem klar die strafrechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung geregelt sind.
Besonders Jäger sind durch ihren stetigen Aufenthalt im Revier oft mit der Situation konfrontiert, 1. Hilfe leisten zu müssen. Nicht nur untereinander, sondern im Blick auf jeden Waldnutzer, der im Fall der Fälle versorgt werden muss.
Dafür sind für Jäger umfangreiche Kenntnisse erforderlich, die eingeübt und regelmäßig aufgefrischt werden müssen: Beginnend bei Einrichtung einer Rettungskette, Absicherung der Unfallstelle, Notruf, Einweisung des Rettungsdienstes und der Polizei sowie Leistung Erster Hilfe bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.
Wichtig in allen Fällen, in denen Erste Hilfe geleistet wird: es besteht immer und für jeden, der hilft, Versicherungsschutz!
Im praktischen Teil wurden besonders häufig auftretende Unfall- und Verletzungssituationen dargestellt und Hilfeleistungen eingeübt: stabile Seitenlage, Ab-und Verbinden in Situationen von Stürzen, Stichverletzungen, Schnitten, Hundebissen, Insektenstichen und damit verbundenen Allergien, Frakturen u.v.m. bis hin zur richtigen Anwendung des Tourniquet zur Abbindung im Fall von starken Blutungen.
Das Seminar war für alle Teilnehmer ein Gewinn – es hat sich gezeigt, wie wichtig das Einüben sowie der sensible Umgang mit Verletzungen regelmäßig geübt werden müssen.
Es ist geplant, die Fortbildung in einem 2. Teil, der im Revier stattfinden wird, fortzusetzen sowie eine Wiederholung dieses ersten Teils im Oktober.
Aufgrund der hohen Zahl von Interessenten wird empfohlen, im Blick auf die Ankündigungen zu den Veranstaltungen die Homepage des JV NRW rechtzeitig zu prüfen.