Das Wildschadensverfahren in Theorie und Praxis
-gleichzeitig Modul zur Hegemeister-Ausbildung gem. Ziff. 2.1.5 RAO-HM-
Referenten:
Rechtsanwalt Georg H. Amian, Aachen; Justiziar u. Landesvorsitzender JV NRW e.V. (Recht)
Stefan König, Hagen; Bildungsreferent JV NRW e.V. (Praxis)
20.03.2022, 10:00 bis ca. 17:00 Uhr
Gasthof Spelberg, Altena-Großdrescheid u. Lehrrevier
Wildschaden bedeutet immer Ärger – besonders dann, wenn der Berechtigte den Wildschaden nicht nur als bloßen Ersatz, sondern als willkommene Einkommensquelle sieht und eine vernünftige Einigung auch beim besten Willen nicht herbeizuführen ist.
Aber – wussten Sie schon, dass der ganz überwiegende Teil der Wildschadensprozesse schon an der nicht ordnungsgemäßen Anmeldung des Wildschadens scheitert? Kennen Sie die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung an die ordnungsgemäße Anmeldung? Wissen Sie, worauf es wirklich ankommt?
RA Georg H. Amian, ausgewiesener Experte im Jagdrecht, bringt Ihnen spannend und praxisbezogen den Ablauf des Wildschadensverfahrens anschaulich näher und zeigt Ihnen Fallstricke und Chancen auf, wenn überhöhte Forderungen gestellt werden oder eine Einigung nicht möglich ist.
Im praktischen Teil zeigt Ihnen Hegemeister Stefan König im Revier, wie man den Wildschaden vom Umfang her richtig ermittelt, wobei auch die Drohne als sinnvolles technisches Mittel zur Feststellung und Dokumentation von Wildschäden zum Einsatz kommt.
Die Veranstaltung ist auf 20 Teilnehmer beschränkt; es gilt die Reihenfolge der Anmeldung.
Der Teilnahmebeitrag beträgt 75,00 € für Mitglieder des Jagdaufseherverbandes NRW; für Gäste 95,00 €.
Anmeldung bist spätestens 17.03.2022 über diese Seite; bei Fragen wenden Sie sich bitte an Bildungsreferenten Stefan König unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de.
Es gelten die Teilnahmebedingungen des JV NRW e.V. sowie die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW (derzeit G2+).