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Ort und Zeit:
13.05.2023, 10:00 Uhr – 18:00
Theorie: Schützenheim der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Aachen- Hitfeld, Hitfelder Str. 77, 52076 Aachen
Praxis: Schießstand Hammerwald, Burgholzer Graben 2, 52224 Stolberg
Themen:
I. Rechtliche Grundlagen der Fallenjagd
- Wer darf Fanggeräte stellen, kotrollieren, sich gefangenes Wild aneignen?
- Sachliche Verbote des § 19 BJG im Hinblick auf die Fangjagd.
- Örtliche Verbote des § 20 Abs. 1 BJG.
- Wildarten, Jagd- und Schonzeiten.
- Die Bestimmungen der DVO des LJG-NRW.
- Die Verkehrssicherungspflicht der Fallenstellenden; VSG 4.4.
- Der Fallenfang in befriedeten Bezirken.
- Tötung von gefangenem Wild nach jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften, Sicherheitsaspekte.
II. Tier- und Artenschutzrecht
- Das Tatbestandsmerkmal „Fangen“ nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz i. V. mit § 4 Bundesartenschutzverordnung, Art. 8 und 9 EU – Vogelschutzrichtlinie.
- Rechtliche Anordnungen an die Tierschutzgerechtigkeit der Fangjagd.
- Maßnahmen mit dem Ziel, eine tierschutzgerechte Fangjagd zu gewährleisten.
- Rechtliche Anforderungen an die Artenschutzgerechtigkeit.
- Maßnahmen mit dem Ziel, eine artenschutzgerechte Fangjagd zu gewährleisten.
- Tötung von gefangenem Wild nach tierschutzrechtlichen Vorschriften.
-Mittagspause-
III. Praxis:
- Fallen für den Lebendfang – unterschiedliche Bauweisen und Funktionen.
- Fangmeldesysteme – Funktionsweise elektronischer und mechanischer Fangmeldesysteme.
- Fallentypen – praktische Handhabung.
- Elektronische und mechanische Fangmeldesysteme – praktische Handhabung.
- Artspezifischer Falleneinsatz – Standortwahl und Beköderung.
- Fallenkontrollen.
- Tierschutzgerechte und sichere Tötung nach Lebendfang.
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Pers. begrenzt, es gilt die Reihenfolge der Anmeldung. Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen des JV NRW e.V.
Kosten: Mitglieder 75,00 € / Gäste 95,00 €/Pers.
Anmeldeschluss: 10.05.2023
Rückfragen bitte an Bildungsreferenten Stefan König unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de
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