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Fangjagdlehrgang gem. § 29 DVO-LJG NRW

Oktober 20 @ 10:00 - 18:00

Fangjagdlehrgang gem. § 29 DVO-LJG NRW             -AUSGEBUCHT-

(in Kooperation mit der KJS Aachen Stadt & Land e.V.)

 

Zeit:                   20.10.2024, 10:00 – 18:00 Uhr

Ort:                    Schießstand Hammerwald, Burgholzer Graben 2, 52224 Stolberg

Referenten:    RA Georg H. Amian, Stadtjäger Sascha Ehrt, RJM Jens Kratzenberg

 

Themen:

I. Rechtliche Grundlagen der Fallenjagd

  1. Wer darf Fanggeräte stellen, kotrollieren, sich gefangenes Wild aneignen?
  2. Sachliche Verbote des § 19 BJG im Hinblick auf die Fangjagd.
  3. Örtliche Verbote des § 20 Abs. 1 BJG.
  4. Wildarten, Jagd- und Schonzeiten.
  5. Die Bestimmungen der DVO des LJG-NRW.
  6. Die Verkehrssicherungspflicht der Fallenstellenden; VSG 4.4.
  7. Der Fallenfang in befriedeten Bezirken.
  8. Tötung von gefangenem Wild nach jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften, Sicherheitsaspekte.

II. Tier- und Artenschutzrecht

  1. Das Tatbestandsmerkmal „Fangen“ nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz i. V. mit § 4    Bundesartenschutzverordnung, Art. 8 und 9 EU – Vogelschutzrichtlinie.
  2. Rechtliche Anordnungen an die Tierschutzgerechtigkeit der Fangjagd.
  3. Maßnahmen mit dem Ziel, eine tierschutzgerechte Fangjagd zu gewährleisten.
  4. Rechtliche Anforderungen an die Artenschutzgerechtigkeit.
  5. Maßnahmen mit dem Ziel, eine artenschutzgerechte Fangjagd zu gewährleisten.
  6. Tötung von gefangenem Wild nach tierschutzrechtlichen Vorschriften.

-Mittagspause-

III. Praxis:     

  1. Fallen für den Lebendfang – unterschiedliche Bauweisen und Funktionen.
  2. Fangmeldesysteme – Funktionsweise elektronischer und mechanischer Fangmeldesysteme.
  3. Fallentypen – praktische Handhabung.
  4. Elektronische und mechanische Fangmeldesysteme – praktische Handhabung.
  5. Artspezifischer Falleneinsatz – Standortwahl und Beköderung.
  6. Fallenkontrollen.
  7. Tierschutzgerechte und sichere Tötung nach Lebendfang.

 

Ein gültiger Jagdschein ist Voraussetzung für die Teilnahme!

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Pers. begrenzt, es gilt die Reihenfolge der Anmeldung. Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen des JV NRW e.V.

Kosten: Mitglieder JV NRW e.V. u. KJS Aachen e.V. 75,00 € / Gäste 95,00 €/Pers.

Anmeldeschluss: 04.10.2024

Rückfragen bitte an Bildungsreferenten Stefan König unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de

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Datum:
Oktober 20
Zeit:
10:00 - 18:00
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