Das Wildschadensverfahren in Theorie und Praxis
Das Wildschadensverfahren in Theorie und Praxis
Wildschaden bedeutet immer Ärger - besonders dann, wenn der Berechtigte den Wildschaden nicht nur als bloßen Ersatz, sondern als willkommene Einkommensquelle sieht und eine vernünftige Einigung auch beim besten Willen nicht herbeizuführen ist.