Mit der anstehenden Reform des Waffengesetzes wird erstmals eine rechtliche Grundlage für die jagdliche Nutzung von Schalldämpfern und Nachtsichttechnik geschaffen.
Bisher haben die Bundesländer unterschiedliche Anforderungen an das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schalldämpfern durch Jäger gestellt, so dass das, was in dem einem Bundesland legal ist, in einem anderen Bundesland erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Noch mehr Rechtsunsicherheit besteht bei dem Einsatz von Nachtsichttechnik – hier bleibt die Verwendung in Verbindung mit der Waffe nach bisherigen Recht selbst dann illegal, wenn eine jagdrechtliche Ausnahmeerlaubnis erteilt worden ist, soweit nicht mit einem ausdrücklichen behördlichen Auftrag gehandelt wurde.
Mit der geplanten Waffenrechtsreform wird nun auf Bundesebene die waffenrechtliche Grundlage für den Erwerb und Besitz von Schalldämpfern durch Jäger geschaffen – was allerdings nicht heißt, dass jagdrechtliche Verbote damit außer Kraft träten, die nach wie vor zu beachten sind.
Im Übrigen stellt der Gesetzesentwurf klar, dass auch die Verwendung von an der Waffe oder Optik montierten Lampen zukünftig zulässig ist, soweit für deren Einsatz eine jagdrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Der JV NRW e.V. begrüßt diese Neuregelung, da allein moderne Nachtssichttechnik das sichere Ansprechen sowie den sicheren und waidgerechten Schuß zur Nachtzeit ermöglicht . Wenn der Gesetzgeber schon eine Ausnahme der Bejagung zur Nachtzeit für Raub- und Schwarzwild zulässt, so wird nun endlich auch dafür Sorge getragen, dass dies in einer aus Tierschutz- und Sicherheitsaspekten gebotenen Form geschehen kann.
Der unsichere Schuss auf den “schwarzen Klumpen” ist damit -hoffentlich- Vergangenheit.