Der Jagdschutz-Lehrgang 2025-2 beginnt am 6. September 2025; die Termine sind dem nachfolgenden Terminplan zu entnehmen.
Der Lehrgangsort "Museum Mensch & Jagd" in der Burg Brüggen liegt verkehrsgünstig an der A 52; die Lehrreviere sind nur wenige Kilometer von dort entfernt. Günstige Übernachtungsmöglichkeiten sind im nahen Umfeld reichlich vorhanden.
Der Lammersdorfer Hof und die Wildkammer Scholls Gässchen sind unweit von Aachen malerisch in der Eifel am Naturpark "Hohes Venn" und dem Nationalpark Nordeifel gelegen und über die A 44 Lüttich, Ausfahrt Lichtenbusch gut zu erreichen. Auch dort stehen gute und günstige Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Zur Anmeldung dürfen wir Sie bitten, das unten stehende Anmeldeformular und den Fragebogen hierzu auszufüllen. Mit der Absendung kommt noch kein Ausbildungsvertrag zustande; wir werden Sie hierüber noch gesondert informieren.
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen beschränkt. Wir weisen darauf hin, dass wir bereits jetzt mehr Interessenten haben, als freie Plätze; wir haben daher keine Vorab-Reservierungen zugelassen. Anmeldeschluss für Lehrgang 2025-2 ist der 23. August 2025.
Der Teilnahmebeitrag beträgt inklusive Kaffee und Gebäck, Softdrinks und Mittagessen 750,00 € sowie eine Prüfungsgebühr in Höhe von 120,00 €; beides bis spätestens 30. August 2025 zu entrichten.
Wir erhalten keine Zuwendungen aus dem sogenannten "Jagdbeitrag"; der Teilnahmebeitrag und die Prüfungsgebühr decken nur annähernd unsere Kosten!
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- Jagdpachtfähigkeit gem. § 11 Abs. 5 BJagdG (Bescheinigung der UJB oder Kopie des Jagdscheins)
- Fangjagdqualifikation gem. § 29 DVO-LJG NRW
- Nachweis der Schulung zur "kundigen Person"
- Mitgliedschaft im Jagdaufseherverband NRW e.V. (im Jahr des Lehrgangs beitragsfrei!)
- vollständige Zahlung des Teilnahmebeitrags
Bitte schätzen Sie Ihre jagdliche Erfahrung realistisch ein! Die Fortbildung zum Jagdaufseher setzt eine gewisse jagdliche Praxis voraus, um die Ausbildungsinhalte nachvollziehen und die Prüfung bestehen zu können. Es macht wenig Sinn, sich der Ausbildung und Prüfung zu stellen, wenn man die Jagdpachtfähigkeit lediglich durch Zeitablauf erreicht hat, ohne jemals wirklich jagdlich tätig gewesen zu sein.
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