Anmeldung zum Jagdschutz-Lehrgang 2024
Liebe Waidkameradinnen,
liebe Waidkameraden,
es ist so weit! Die Referenten, Termine und Örtlichkeiten für unseren diesjährigen Jagdschutz-Lehrgang, der als Voraussetzung für die erstmalige Bestätigung als Jagdaufseher/Jagdaufseherin gilt, stehen fest, so dass wir Sie nun ganz herzlich einladen dürfen und die Anmeldung freigeben.
Wir haben einen attraktiven Lehrgang mit herausragenden Referenten auf die Beine gestellt, der keinen Vergleich zu scheuen braucht. Weitere Informationen zum Referententeam, dem Terminplan und den Kosten finden Sie hier auf unseren Seiten.
Unsere Lehrgangsort Müllers Platz liegt verkehrsgünstig an der A 46, Ausfahrt Erkelenz-Ost gelegen; die Lehrreviere sind nur wenige Kilometer von dort entfernt. Günstige Übernachtungsmöglichkeiten sind im nahen Umfeld reichlich vorhanden.
Der Lammersdorfer Hof und die Wildkammer Scholls Gässchen sind unweit von Aachen malerisch in der Eifel am Naturpark "Hohes Venn" und dem Nationalpark Nordeifel gelegen und über die A 44 Lüttich, Ausfahrt Lichtenbusch gut zu erreichen. Auch dort stehen gute und günstige Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Zur Anmeldung dürfen wir Sie bitten, das unten stehende Anmeldeformular und den Fragebogen hierzu auszufüllen. Mit der Absendung kommt noch kein Ausbildungsvertrag zustande; wir werden Sie hierüber noch gesondert informieren.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt. Wir weisen darauf hin, dass wir bereits jetzt mehr Interessenten haben, als freie Plätze; wir haben daher keine Vorab-Reservierungen zugelassen. Der Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2024. Nach Ablauf der Frist werden wir Sie unaufgefordert kontaktieren.
Der Teilnahmebeitrag beträgt inklusive Kaffee und Gebäck, Softdrinks und Mittagessen 690,00 € sowie eine Prüfungsgebühr in Höhe von 120,00 €; beides bis spätestens 31. August 2024 zu entrichten.
Wir erhalten keine Zuwendungen aus dem sogenannten "Jagdbeitrag"; der Teilnahmebeitrag und die Prüfungsgebühr decken nur annähernd unsere Kosten!
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- Jagdpachtfähigkeit gem. § 11 Abs. 5 BJagdG (Bescheinigung der UJB oder Kopie des Jagdscheins)
- Fangjagdqualifikation gem. § 29 DVO-LJG NRW
- Nachweis der Schulung zur "kundigen Person"
- vollständige Zahlung des Teilnahmebeitrags
Bitte senden Sie verlangten Nachweise nach Absendung des Anmeldeformulars unaufgefordert per E-Mail bis spätestens 31.07.2024 an fortbildung@jagdschutz-nrw.de. Sollten uns bis dahin die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen, kann Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden!
Die Termine für den Jagdschutz-Lehrgang 2025 stehen noch nicht fest - Sie können sich jedoch gerne unverbindlich als Interessent registrieren lassen; wir melden uns dann, wenn die konkreten Daten feststehen!
Bitte merken Sie mich unverbindlich als Interessenten für den Jagdschutz-Lehrgang 2025 vor und informieren mich, sobald die Einzelheiten feststehen.
Teilnahmebedingungen
1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
4. Es besteht weder ein Anspruch auf einen bestimmten Referenten noch einen bestimmten Veranstaltungsort. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, den Veranstaltungsort neu festzulegen oder einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.
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