Der Jagdaufseherverband NRW e.V. hat Klage gegen das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen als oberste Jagdbehörde erhoben.
Hintergrund der Klage ist ein Antrag des JV NRW e.V. aus Dezember 2015, mit dem der JV NRW e.V. seine Zulassung als Veranstalter anerkannter Jagdschutzlehrgänge, die Voraussetzung für die erstmalige Bestätigung von Jagdaufsehern sind, begehrte. Bisher ist nur der Landesjagdverband NRW e.V. als solcher Veranstalter zugelassen; dies beruht auf einem alten Runderlass aus dem Jahre 1992.
Da das Ministerium mehr als 5 Jahre eine Entscheidung in dieser Sache hinauszögert, hat der JV NRW e.V. über die renommierte Jagdrechtskanzlei AMIAN Rechtsanwälte in Aachen Klage eingereicht.
Der JV NRW e.V. begründet seine Klage damit, dass es keinen sachlichen und rechtlichen Grund gäbe, allein den LJV NRW e.V. als Veranstalter solcher Lehrgänge zuzulassen, zumal weder die konkreten Inhalte der Ausbildung, noch der Ablauf der Prüfung sowie die Voraussetzungen an die Ausbildenden bisher gesetzlich geregelt sind.
Auch andere Verbände, die sich mit der Aus- und Fortbildung von Jagdaufsehern beschäftigen -wie etwa der Jagdaufseherverband NRW e.V., die Wildhüter St. Hubertus e.V. oder der Deutsche Wildschutzverband e.V.- aber auch professionelle Jagdschulen seien daher als Anbieter zuzulassen, wenn sie eine entsprechende Qualität der Ausbildung gewährleisten können; dies geböte schon der verfassungsrechtlich gewährte Gleichbehandlungsgrundsatz.
Wie RA Georg H. Amian, der in dem Rechtsstreit den JV NRW e.V. vertritt erklärt, lässt sich den eingesehenen Akten des Ministeriums entnehmen, dass die Angelegenheit bereits im Juni 2017 weitestgehend entscheidungsreif war und auch die Zustimmung des Innenministeriums vorlag. Die Tatsache, dass die Angelegenheit dann weitere 2 Jahre liegengelassen wurde, bietet Anlass zu Spekulationen. Welche Verbindungen hierbei eine Rolle gespielt haben, kann man nur vermuten.
Offenkundig bedrängt das Thema und die eingereichte Klage auch den Landesjagdverband NRW e.V., der bisher alleiniger Ausrichter von Jagdschutzlehrgängen war – dieser hat das Thema auf die Tagesordnung der für den 05.09.2019 anberaumten Präsidiumssitzung gesetzt.
Interessant ist, dass das Ministerium trotz um eine bereits mehrere Wochen verlängerte Frist bisher nicht fristgerecht auf die Klage erwidert hat. Wir werden weiter berichten.
Der Rechtsstreit ist unter dem Aktenzeichen 15 K 4156/19 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig.