Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW:
Nordrhein-Westfalen weist mit dem Wolfsgebiet “Eifel – Hohes Venn” sein drittes Wolfsgebiet aus 03.07.2019 Ministerin Ursula Heinen-Esser: “Ab heute können Maßnahmen zum Herdenschutz in Teilen der Städteregion Aachen und des Kreises Euskirchen gefördert werden.” Mehrfache Sichtungen, Risse von Schafen, vor allem aber genetische Nachweise legen nahe, dass ein Wolf im Bereich der Gemeinde Monschau in der Städteregion Aachen ortstreu geworden ist.
Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium ein neues Wolfsgebiet “Eifel – Hohes Venn” ausgewiesen. Es ist nach den Wolfsgebieten Schermbeck und Senne das dritte ausgewiesene Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen. Das Wolfsgebiet umfasst mit rund 505 Quadratkilometern Teile der Städteregion Aachen und des Kreises Euskirchen. Umweltministerin Heinen-Esser: “Vier Nachweise liegen aktuell aus der Städteregion Aachen vor, die die Anwesenheit eines Wolfs bestätigen. Anhand eines genetischen Befundes konnte ein männlicher Wolf mit der Kennung GW926m individualisiert werden. Das Wolfsgebiet ist zugleich Förderkulisse. Hier können Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege ab sofort Förderungen für Maßnahmen zum Herdenschutz, also zur Prävention, beantragen. Das Wolfsgebiet ist bewusst großzügig dimensioniert.” Zusätzlich wird im Umfeld des Wolfsgebietes eine Pufferzone mit einer Fläche von 1.261 Quadratkilometern ausgewiesen. Die Pufferzone umfasst weitere Teile der Städteregion Aachen sowie der Kreise Euskirchen und Düren. Auch in der Pufferzone werden Maßnahmen zum Herdenschutz ab sofort bei Bedarf gefördert. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch die Bezirksregierung Köln. Ministerin Heinen-Esser: “Wir rechnen damit, dass der Wolf vorerst einmal bleibt. Um alle Menschen vor Ort zeitnah zu informieren, haben wir im Internet das öffentlich zugängliche Wolfsportal www.wolf.nrw eingerichtet. Hier ist auch das neue Wolfsgebiet “Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn” kartografisch dargestellt.” Das Wolfsportal wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) tagesaktuell gehalten. Das vom Landesumweltamt (LANUV) ermittelte “Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn” mit umliegender Pufferzone umfasst die grenznahe Kulturlandschaft der nordrhein-westfälischen Eifel mit ihren ausgedehnten Wäldern. Nach Westen hin schließt sich das Wolfsgebiet an die bestätigten Vorkommen des Wolfes im Hohen Venn auf belgischer Seite an. Große Teile des Nationalparks Eifel sind ebenfalls Teil des Wolfsgebietes.
Ziel der großzügigen Abgrenzung ist es, möglichst vielen Nutztierhaltern präventiven Herdenschutz zu ermöglichen. Die Förderung entspricht dabei dem bundesweiten Standard, der auch in den Bundesländern angewandt wird, die bereits seit Jahren über Wolf-Vorkommen verfügen.
Hintergrund zum Wolf in Deutschland: Der Osten Deutschlands grenzt seit jeher an eine Region, in der der Wolf nie ausstarb. In der damaligen DDR wurden jedoch alle von Osten her einwandernden Wölfe geschossen, nach dem Zusammenbruch der DDR im Jahre 1989 änderte sich das. Entsprechend der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist der Wolf heute nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (§ 44 BNatSchG), damit genießt der Wolf den höchsten Schutz.
1995 wurde der erste Wolf, im Jahre 2000 das erste Rudel in Deutschland nachgewiesen. Seitdem wurde kein einziger Angriff auf Menschen belegt. 2009 erfolgte der erste Nachweis eines einzelnen, durchziehenden Wolfs in Nordrhein-Westfalen, auch hier gab es seitdem keine Gefahr für einen Menschen.
Weitere Informationen zum Wolfsgebiet “Eifel – Hohes Venn” im Wolfsportal des Landesumweltamtes
https://wolf.nrw/wolf/de/management/wolfsgebieteifel-hohesvenn