Heute hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das neue Jagdgesetz für NRW in der Beschlussempfehlung vom 14.02.2019 angenommen und verabschiedet. Mit der Reform werden unsinnige und praxisferne Vorschriften, die der Jägerschaft mit dem sog. “Ökologischen Jagdgesetz” von der vormals rot-grünen Regierung aufgezwängt worden waren, wieder rückgängig gemacht. Sinnvolle Vorschriften -wie beispielsweise der § 28a- blieben erhalten.
Erweitert wurde die Liste der jagdbaren Wildarten, um sie erneut dem Schutz der Hegeverpflichtung des § 1 BJagdG zu unterstellen. Auch die zum Schutze der Bodenbrüter und Junghasen dringend erforderliche Baujagd auf Fuchs und Dachs ist nun -mit Ausnahme der Jagd auf den Dachs im Naturbau- wieder erlaubt.
Ebenso wurde die dem Schutze von Bodenbrütern und Junghasen erforderliche Jagd auf Krähen -auch in Form der gemeinsamen Lockjagd- wieder erlaubt; das Krähenkarussel als probates Lockmittel darf wieder verwendet werden, sofern es mit Attrappen betrieben wird.
Dem Schutz des Wildes dienen auch die längeren Füttterungszeiten vom 15. Dezember bis 30. April.
Auch die Ausbildung von Jagdhunden an der kurzfristig flugunfähig gemachten Ente (“Müller-Ente”) ist im Sinne einer sachgerechten und dem Wildschutz dienenden Hundausbildung wieder erlaubt.
Dies nur in aller Kürze – bereits am Samstag, dem 23.02.2019 schulen wir unsere Mitglieder und Freunde im neuen Jagdrecht – Interessenten sind herzlich eingeladen!
Info und Anmeldung hier: Fortbildung am 23.02.2019