Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt ab Morgen das neue Waffengesetz in wesentlichen Teilen in Kraft. Einige der Vorschriften werden aufgrund von Übergangsregelungen erst zum 01.09.2020 wirksam.
Die für Jäger wesentlichen Neuerungen sind:
- Pflicht zum persönlichen Erscheinen bei der Waffenbehörde
- Erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Generelles Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schalldämpfern
- Erweiterte Anzeigepflichten
- Einsatz von Nachtzieltechnik
- Wesentliche Teile
- Magazinkapazitäten
- Waffenverbotszonen
Den heute veröffentlichten Text finden Sie hier: Waffengesetz 2020