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5-Jahres-Fortbildung für amtl. best. Jagdaufseher

Einladung zur Fortbildungsveranstaltung (FBV 23022019)

-Fortbildung gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumord­nung und Landwirtschaft – I A 1– 62.30.60/III B 6 – 71-28-00.00 v. 27.10.1992-

Themen:

I.   Die geplante Jagdrechtsreform für NRW

II.  Aktuelles aus Jagd- und Waffenrecht

       Referent: Rechtsanwalt Georg H. Amian, Justiziar u. LV des JV NRW e.V.

III. Die Auswirkungen des Klimawandels auf unseren Wald

      Referent: Revierförster Martin Holl, Hagen

 

Zeit:          23.02.2019 ab 10:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

Ort:           Waldgaststätte Café Halle, Auf der Halle 12, Hagen (www.cafe-halle.de)

Gebühr:   Mitglieder 20,00 € / Gäste 40,00 €

Anmeldeschluss ist der 16.02.2019. Zahlungsgeingang bis spätestens 20.02.2019. Rückfragen und nähere Information unter fortbildung@jagdschutz-nrw.de

Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen

  1. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (im Folgenden: FBV) besteht nicht. Bei Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Annahme des Teilnehmers in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  2. Wird die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der JV NRW e.V. berechtigt, die FBV nicht stattfinden zu lassen.
  3. Muss eine FBV wegen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung des Referenten abgesagt werden, so bestehen über die Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche gegen den JV NRW e.V.
  4. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der JV NRW e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen als den angekündigten Referenten einzusetzen.
  5. Nach Bestätigung der Teilnahme wird der Teilnehmer die Teilnahmegebühren auf das angegebene Konto des JV NRW e.V. anweisen. Die Teilnahmegebühren müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin der FBV auf dem Verbandskonto gutgeschrieben sein; geht die Teilnahmegebühr später ein, so besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.
  6. Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem angesetzten Termin der FBV schriftlich oder per E-Mail storniert werden. Bei einer Stornierung, die später als 14 Tage vor dem Termin der FBV erfolgt, werden die vollen Teilnahmegebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
  7. Die Anwesenheit während der Gesamtdauer der besuchten FBV ist Pflicht und Voraussetzung für die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung.
  8. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr; Schadenersatzansprüche -gleich welcher Art- gegen den JV NRW e.V. sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Landesgeschäftsstelle.

Für diese Veranstaltung anmelden:

Mittels des folgenden Formulars, können Sie sich ganz bequem für die Veranstaltung anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen im Voraus zu zahlen sind. Zahlungsinformationen erhalten Sie nach der Anmeldung per Email.

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