
Die Frist für den Abschuss von Schwarzwild in der zu Deutschland grenznahen Woiwodschaft Lebus ist von den polnischen Behörden bis 15. Februar 2020 verlängert worden.
Bisher – so die polnischen Behörden – seien in dieser Region mehr als 1200 Stück Schwarzwild erlegt worden, wobei sich bei keinem der Verdacht auf ASP bestätigt habe.
Nunmehr ist eine „Minimalgrenze“ von 2000 Stück Schwarzwild ins Auge gefasst, um eine potenzielle Ausbreitung zu verhindern. „Vergütet“ werden soll jeder Abschuss mit 150 € pro Bache und 70 € pro Keiler
Es ist mehr als befremdlich, eine Zahl festzulegen, die letztendlich genau dazu führt, was es auch im Blick auf die ASP zu verhindern gilt: die wahllose Freigabe und Setzung von festen Abschusszahlen – und unterstreicht einmal mehr den offenen Brief des BDB an das Land Brandenburg (angrenzend an die Woiwodschaft Lebus), in dem derartige Pläne als „völlig pauschale Genehmigung von Schonzeitaufhebungen“ bezeichnet werden, die jeden Prinzipien des Tierschutzes und einer fachgerechten Jagdausübung widersprechen (Dr. Ulrich Eberhardt; Pressereferent JV NRW).
(Quelle: de.nachrichten.yahoo.com)